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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lothar Lechler, An- und Verkauf antiker Uhren, Schafgartenstr. 41,
71144 Steinenbronn
Tel.: 0 71 57 / 538 78 80
Fax: 0 71 57 / 538 78 88
Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand 04 / 2005

I. Allgemeines.
Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller zwischen uns und einem Besteller abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Besteller ist kein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand die Geschäftsräume verlassen hatDie Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung durch Unterlieferanten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.Überschreitet der Verkäufer schuldhaft die Lieferfristen, so kommt er erst in Verzug, wenn der Besteller ihn unter Setzung einer angemessenen Frist auffordert, erneut zu liefern. Ist der Besteller Verbraucher iSd § 13 BGB beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschaden bei leichter Fahrlässigkeit auf 5% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Will der Besteller darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns zunächst eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Will der Besteller einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen, finden die Beschränkungen von Nummer X 1b Anwendung. Wird, während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

III. Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

IV. Unmöglichkeit
Soweit uns die Lieferung unmöglich wird, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist jedoch beschränkt auf 5% des Wertes desjenigen Teils des Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche wegen Unmöglichkeit sind ausgeschlossen. Soweit die Unmöglichkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, gilt diese Beschränkung nicht. Basiert die Unmöglichkeit auf Höherer Gewalt, so sind Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen.

V. Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

VI. Verpackung und Versand
Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

VII. Schutzrechte
An Kostenvoranschlägen, Darstellungen und Beschreibungen von Waren und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur nach Erteilung einer schriftlichen Zustimmung durch uns zugänglich gemacht werden.

VIII. Abnahme und Gefahrenübergang
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand abzunehmen. Übergabe erfolgt wahlweise durch tatsächliche Übergabe in unseren Geschäftsräumen in Steinenbronn oder durch Versand. Die Art der Übergabe wird durch uns bestimmt. Bei Übergabe in den Geschäftsräumen ist der Besteller berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist abzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.Nimmt der Besteller den Liefergegenstand nicht an, so kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.Wird vereinbart, dass Lieferung durch Versand durch uns erfolgt, geht die Gefahr mit Übergabe der Sache an den Frachtführer auf den Besteller über. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert.Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher iSd § 13 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache mit Übergabe auf den Besteller über.

IX. Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg eines allgemeinen Preisanstiegs für antike Uhren zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

X. Gewährleistung / Haftung
1. Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher ( §13 BGB) gelten die seit dem 1. 1. 2002 geltenden gesetzlichen Regelungen. Im übrigen übernehmen wir in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:

a) Während eines Zeitraumes von 12 Monaten ab Gefahrübergang hat der Besteller zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung. Bei der Wahl des Gewährleistungsrechts hat der Besteller das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Im Falle der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
Sollte die Nacherfüllung zu keinem Erfolg führen oder unverhältnismäßig sein, kann der
Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung kann er nur geltend machen, sofern er uns zunächst erfolglos, unter Setzung einer angemessenen Frist, zur Nachbesserung aufgefordert hat.

b) Unsere Haftung, die eines gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haften wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden durch den Vertragsgegenstand an anderen Rechtsgütern des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch bei Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

c) Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches gilt bei unerheblichen Abweichungen der vereinbarten Beschaffenheit oder Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder besonderer äusserer Einflüsse entstehen, die im Vertrag nicht vorausgesetzt waren. Im Falle eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montage beruht, sind wir nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn die Montage der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.

d) Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Behandlung, durch übermäßige Beanspruchung oder dadurch entstehen, daß der Besteller oder durch ihn beauftragte Dritte ohne unsere Genehmigung Änderungen oder Reparaturen an der Vertragsware vornimmt, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

XI. Rücktritt
Der Besteller hat die Möglichkeit, nach §§ 478 f. BGB Rücktritt zu nehmen, sofern er im Rahmen seines gewerblichen Betriebes den Gegenstand an einen Verbraucher weiterverkauft und wenn der Mangel nachweislich am Produkt des Lieferanten haftet. Der Besteller kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Ein Rückgriff ist nur insoweit möglich, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Der Besteller kann im Rahmen des Unternehmerrückgriffs keinen Schadensersatz geltend machen.

XII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Herausgabe der Vertragsgegenstände zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern die gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorgeben oder dies ausdrücklich von uns erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:

4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, sowie bei Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Bestellers, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

XIII. Haftung aus Delikt / Produkthaftung
Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der Produkhaftung nach dem ProdHaftG haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

XIV. Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart, sind der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Besteller kommt ohne weitere Erklärung von uns nach Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

3. Verzugszinsen berechnen wir mit 8% p.A. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB. Bei Verträgen mit einem Verbraucher iSd § 13 BGB beträgt der Zinssatz 5%. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist. Der Nachweis eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.

XV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist 71144 Steinenbronn, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage beim Amtsgericht Böblingen bzw. beim Landgericht Stuttgart zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

XVI. Sonstiges
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

XVII Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat2 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
[Uhrenklassiker / Lothar Lechler]
[Schafgartenstr. 41]
[info@uhrenklassiker.info]
[07157-5387888]

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.3

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Bücherlieferungen müssen im Fall des Widerrufs grundsätzlich in der unbeschädigten Originalhülle zurückgesandt werden. Im falle der Beschädigung oder Entfernung der Originalhülle werden 50% des Verkaufspreises als Minderungsbetrag zur Zahlung fällig, unabhängig einer Minderung für weitere Beschädigungen der Originalware.